Rechtsprechung
SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Psychotherapie als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R
Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss.Soweit dies, wie vorliegend, nicht geschieht, ist der Streitgegenstand auf den im Antragszeitpunkt laufenden Bewilligungsabschnitt beschränkt (vgl. B 4 AS 6/13, Rn. 12, 13).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Die Vorschrift wurde in das SGB II infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09), in dem das BVerfG zwar die Pauschalierung des Regelsatzes grundsätzlich als verfassungsgemäß eingeschätzt hat, in seinem 4. Leitsatz aber präzisierte: "Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.". - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss.
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R
Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
cc) Vor diesem Hintergrund entschied der 14. Senat des BSG (vgl. Urteil des BSG vom 26.05.2011, Az.: B 14 AS 146/10 R), dass jedenfalls verschreibungsfreie Medikamente im Regelsatz enthalten sein müssten, weil ansonsten das abschließende System des SGB V durchbrochen würde. - BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Darüber hinaus hat auch das Bundessozialgericht mehrfach festgestellt, dass Mehrbedarfe gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, wie sie vorliegend begehrt werden, keinen abtrennbaren Streitgegenstand darstellen, sondern dass immer die gesamte Regelleistung für diesen Zeitabschnitt zu prüfen sei (vgl. schon BSG Urteil vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 54/08 R). - BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
bb) Zwar wies der für Krankenversicherungsrecht zuständige erste Senat eine Klage auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ab (vgl. Urteil vom 06.03.2012, Az.: B 1 KR 24/10 R) und stellte in seinem dritten Leitsatz fest: "Benötigen Versicherte krankheitsbedingt Mittel, die verfassungskonform nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unterfallen, sichern die bei Hilfebedürftigkeit eingreifenden Teile des Sozialsystems das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.". - BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss. - LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten …
Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 6001/14
Die Kammer teilt daher nicht die vom Sächsischen Landessozialgericht ausdrücklich vertretene Auffassung, dass Fahrtkosten zur ambulanten Therapie, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, nicht vom Grundsicherungsträger zu erstatten seien (vgl. Beschluss vom 25.09.2013, Az.: L 7 AS 83/12 NZB).